Kommunale Finanzierung
In den vergangenen Wochen und Monaten hat die rot-grüne Landesregierung zahlreiche Einzelmaßnahmen vorgestellt und auf den Weg gebracht, mit denen die finanziellen Spielräume der Kommunen im Land deutlich erhöht werden:Zum einen sind zahlreiche Mittel für frühkindliche Bildung bereitgestellt worden. Dabei werden u.a. die Ausfälle bei den Beiträgen für das letzte Kindergartenjahr mehr als erstattet. Im U3-Bereich wurden sowohl die Zuschüsse als auch die Investitionen zum Teil deutlich erhöht.
Zum anderen wurden die ersten Modellrechnungen für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 veröffentlicht, dem höchsten in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Im Vergleich zum Jahr 2011 wurden noch einmal 500 Mio. EUR (6,3%) mehr für die Kommunen bereitgestellt, so dass nun insgesamt rund 8,4 Milliarden Euro an die Kreise, Städte und Gemeinden verteilt werden. Für den Verteilungsschlüssel wurden zahlreiche Änderungen, u.a. aus einer Analyse des ifo-Instituts, berücksichtigt. Es wird einen Demografiefaktor geben, mit dem auf die Verschiebungen im Altersaufbaue reagiert wird. Ein so genannter Flächenansatz soll die Belastungen von Gemeinden im ländlichen Raum berücksichtigen. Außerdem wird die bereits im GFG 2011 begonnene Grunddatenanpassung fortgesetzt. Eine „Abmilderungshilfe“ soll diese bei extrem betroffenen Kommunen jedoch noch abfedern.
Die dritte Säule auf dem Weg, die kommunalen Haushalte wieder auf eine vernünftige Basis zu stellen, ist der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“. Dabei werden überschuldete Städte und Gemeinden gezwungen, mit harten Maßnahmen ihre Defizite abzubauen. Nur wenn das geschieht, werden zusätzliche Mittel vom Land für diese Kommunen zur Verfügung gestellt. Außerdem sollen mit einer so genannten „Solidaritätsumlage“ reichere Kommunen dazu einen Beitrag leisten. Wichtig ist, dass die Solidaritätsumlage einer jeden Stadt im Höchstfall auf das Maß begrenzt wird, was die jeweilige Stadt ab dem Jahr 2014 an zusätzlicher Grundsicherungserstattung des Bundes zu erwarten hätte. Dies bedeutet, dass vermeintlich reichere Städte durch Zahlung der Solidaritätsumlage nicht zu vergleichsweise ärmeren Städten werden. Diese Begrenzung ist notwendig, damit der Stärkungspakt Stadtfinanzen zu einem Erfolg werden kann.
Eine Belastung des Bundeshaushalts durch Steuererleichterungen, die dann wiederum an die Landes- und kommunalen Haushalte weitergegeben wird, ist in der jetzigen Finanzsituation unverantwortlich und würde zu erheblichen Problemen in den Städten und Gemeinden führen.
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