Finanzielle Ausgangslage der Kommunen
Finanzielle Ausgangslage der Kommunen
Der SPD – Landtagskandidat Georg Fortmeier erklärt:
zum Pressegespräch am 24.Februar 2010 gemeinsam
mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern Anne Rodenbrock-Wesselmann (Halle), Marion Weike (Werther), Klaus Besser (Gemeinde Steinhagen), Torsten Klute (Versmold), Klemens Keller (Borgholzhausen)
Finanzielle Ausgangslage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen
1. Die Verschuldung aller 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen - also auch der Kommunen im Wahlkreis 94 - hat sich dramatisch verschlechtert, weil die Steuereinnahmen gesunken und die Ausgaben insbesondere für Sozialleistungen gestiegen sind. Man kann das beispielhaft allein schon an der Tatsache festmachen, dass 45 Prozent der bundesweiten Kassenkredite durch NRW-Kommunen aufgenommen wurden.
2. Man kann aber auch feststellen, dass diese dramatische Haushaltslage in den allermeisten Kommunen überwiegend nicht selbst gemacht worden ist. Ablesen lässt sich das durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF), nach dem jetzt klar ersichtlich ist, welche Aufgabe und Aufgabenerfüllung was genau kostet. Wenn man das dann ins Verhältnis setzt, was sind eigentlich die Aufgaben, die die Kommunen aufgrund Gesetze des Bundes und des Landes erbringen muss und was sind eigene, sogenannte freiwillige Ausgaben, und dann dagegen stellt, was der jeweilige „Besteller“ dieser gesetzlichen Verpflichtungen erstattet, kommt man ganz schnell dazu, dass da ein deutliches Missverhältnis zu Lasten der Kommunen besteht.
3. Die Landesregierung NRW hat seit 2005 die Kommunen im Lande massiv belastet durch Kürzungen, Mehrbelastungen und Mindereinnahmen von insgesamt 1.845 Millionen Euro!
- z.B. Erhöhung des Krankenhausanteils der Kommunen an den Krankenhausinvestitionen von 20 auf 40 %. Hierdurch hat sich die jährliche Krankenhausinvestitionsumlage um 110 Mio. Euro erhöht.
- z.B. Reduzierung der Erstattungen bei den Schülerbeförderungskosten, die 2007 und 2008 zu kommunalen Mehrbelastungen führte in Höhe von 77 Mio. Euro.
- z.B. Reduzierung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau führen bei den Kommunen zu Steigerungen bei den Kosten der Unterkunft für SGB-II-Empfänger.
- z.B. Kürzung des kommunalen Anteils an der Grunderwerbssteuer insgesamt 540 Mio. Euro.
- z.B. Reduzierung des Anteils der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern 402 Mio. Euro und vieles mehr.
4. Tagtäglich ist den Tageszeitungen zu lesen, wie schwer die diesjährigen Haushaltsplanberatungen und -verabschiedungen verlaufen und allerorts über Gewerbe- und Grundsteuererhöhungen und andere Gebührenerhöhungen diskutiert wird und entsprechende Ratsbeschlüsse gefasst werden. Überall ergibt sich klar: Sparen allein hilft nicht!
5. Das sogenannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ der Bundesregierung wirkt wie ein Verschuldungsbeschleunigungsgesetz, denn die Absenkung von Einkommensteuerteilen wirkt sich bei den Kommunen mit rd. 4 Mrd. Euro aus und verschärft die dramatische Situation weiter.
Aber wo soll dass noch hinführen? Zu immer mehr Sozialabbau und Einsparungen im Bereich der Kinderförderung?
Zielsetzung
Diese Streichkonzerte einschließlich des damit verbundenen Verfalls der Kommunen, eines immer größer werdenden sozialen Unterschieds zwischen arm und reich und jung und alt muss durch eine neue SPD-geführte Landesregierung ein Ende gesetzt werden.
Eine neue Landesregierung unter Mitwirkung der SPD führt wiederum auch zu einer Neuverteilung der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat. Dadurch können dann viele von der jetzigen Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetzesentwürfe, die zu Lasten der Finanzen der Kommunen oder der Finanzen der Bürgerinnen und Bürger gekippt werden.
Die Kommunen müssen künftig wieder finanziell entlastet werden, indem ihnen nicht immer mehr Aufgaben und deren Finanzierung sowohl vom Bund als auch vom Land übertragen werden.
Weiterhin müssen die überschuldeten Kommunen entlastet werden und ihnen durch die NRW-Bank die Altschulden abgenommen und deren Zinsen und Tilgungszahlungen für einen Zeitraum von fünf Jahren finanziert werden. Bis zu der Rückzahlung entlastet das die Kommunen und hilft bei den Konsolidierungsbemühungen.
Ebenso so müssen die in den vergangenen 5 Jahren zurückgefahrenen Ausgaben wie z.B. für die frühkindliche Bildung und Betreuung oder die Sachmittel für pädagogische Arbeit in den Kitas wieder erhöht werden.
Die vom Bund vorgesehenen Zuschüsse an das Land für den Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige müssen in Gänze an die Kommunen weitergeleitet werden, denn gerade im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen und im Bereich der Schule und Bildung sind in den vergangenen 5 Jahren erhebliche Ausgabenkürzungen bzw. Reduzierungen von Zuschüssen durch das Land vorgenommen worden.
Hier muss durch eine neue Landesregierung wieder gegengesteuert werden, weil insbesondere Kinder und Jugendliche die Zukunft unseres Landes sind und nur eine gute Förderung und Bildung der Kinder und Jugendlichen dazu beitragen kann, dass die sich die Wirtschaft positiv und weiter entwickelt.
Es muss also einen Rettungsschirm für die Kommunen in unserem Lande geben.